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Der Fahneneid wurde in der DDR durch jeden 
zur NVA Einberufenen bei seiner Vereidigung geleistet.
Der Wortlaut war Bestandteil der Wehrdienstgesetzes.

Wortlaut
(1962 - 1990)

Ich schwöre

Fahneneid der NVA

Der Deutschen Demokratischen Republik,
meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen
und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung
gegen jeden Feind zu schützen. 
                                                

Ich schwöre

An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen                       
der mit uns verbündeten sozialistischen Länder
als Soldat der Nationalen Volksarmee
jederzeit bereit zu sein,
den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen
und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen.

Ich schwöre

Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter
und wachsamer Soldat zu sein,
den militärischen Vorgesetzten
unbedingten Gehorsam zu leisten,
die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen
und die militärischen und staatlichen Geheimnisse
immer streng zu wahren.

Ich schwöre

Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben,
die militärischen Vorschriften zu erfüllen
und immer und überall die Ehre unserer Republik
und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren.

Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen,
so möge mich die harte Strafe des Gesetzes unserer Republik
und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.

 

 

Vor Einführung der Wehrpflicht (1956 - 1962) wurde ein deutlich kürzerer Fahneneid auf die Truppenfahne geschworen. Bausoldaten sowie Angehörige der Grenztruppen der DDR und der VP-Bereitschaften schworen einen abgewandelten Fahneneid.

   
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Stand der letzten Bearbeitung: 28.02.2011 00:21 Uhr Counter